Ein Bisschen Kreativität muss sein – KI und Urheberrecht

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Mit KI generierte Bilder sind nicht urheberrechtlich geschützt und taugen deshalb nur eingeschränkt zur Profilierung von Unternehmen. Es gibt nur wenige Ausnahmen und die Rechtssprechung dazu steckt noch in den Kinderschuhen.

Nur eine persönliche geistige Schöpfung ist geschützt. So steht es Urheberrechtsgesetz (§2 Abs. 2). Ein Werk muss also eine geistige Schöpfung mit individuellem Charakter sein. Soweit so klar. Doch seit dem Aufkommen von KI stellen sich viele zusätzliche Fragen wie:
– Gibt es gar keine Möglichkeit meine geprompteten Bilder zu schützen?
– Darf ich generierte Texte und Bilder kommerziell nutzen?

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Namen sind Schall und Rauch, oder...

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Designer lieben sie ganz und gar nicht: die Urhebervermerke bei Bildern. „Wo soll ich das denn unterbringen?” stöhnt der Gestalter und lässt sie dann kurzerhand weg. Vielen Verantwortlichen ist dabei nicht bewusst, dass es sich bei der Namensnennung nicht um eine Gefälligkeit handelt, sondern um eine gesetzliche Verpflichtung.
Das Urheberrechtsgesetz ist jedoch in §13 klar und eindeutig: „Der Urheber hat das Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft am Werk. Er kann bestimmen, ob das Werk mit einer Urheberbezeichnung zu versehen und welche Bezeichnung zu verwenden ist.”
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Gedrucktes in Marketing und Unternehmenskommunikation:
Gibt es das überhaupt noch?

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Als vor-ort-foto.de im Jahr 2009 startete, kam ein großer Teil der Aufträge von Redaktionen gedruckter Unternehmensmagazine. Jetzt hat zum Jahresende 2025 mit dem hervorragend gestalteten VDMA Magazin eines der letzten Printprodukte aus unserem Kundenkreis sein Erscheinen eingestellt.
Das Thema scheint inzwischen so uninteressant zu sein, dass die letzten Studien zu diesem Thema fast zehn Jahre alt sind. Ist Print also absolut tot oder gibt es durchaus noch Einsatzgebiete, in denen das gedruckte Medium seinen Platz hat?

Wir wollen das herauszufinden und haben dazu eine Kurzumfrage gestartet, deren Beantwortung maximal drei Minuten erfordert. Wir freuen uns über Ihre Teilnahme.