Ein Bisschen Kreativität muss sein – KI und Urheberrecht
15.07.26
Mit KI generierte Bilder sind nicht urheberrechtlich geschützt und taugen deshalb nur eingeschränkt zur Profilierung von Unternehmen. Es gibt nur wenige Ausnahmen und die Rechtssprechung dazu steckt noch in den Kinderschuhen.
Nur eine persönliche geistige Schöpfung ist geschützt. So steht es Urheberrechtsgesetz (§2 Abs. 2). Ein Werk muss also eine geistige Schöpfung mit individuellem Charakter sein. Soweit so klar. Doch seit dem Aufkommen von KI stellen sich viele zusätzliche Fragen wie:
– Gibt es gar keine Möglichkeit meine geprompteten Bilder zu schützen?
– Darf ich generierte Texte und Bilder kommerziell nutzen?
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Nur eine persönliche geistige Schöpfung ist geschützt. So steht es Urheberrechtsgesetz (§2 Abs. 2). Ein Werk muss also eine geistige Schöpfung mit individuellem Charakter sein. Soweit so klar. Doch seit dem Aufkommen von KI stellen sich viele zusätzliche Fragen wie:
– Gibt es gar keine Möglichkeit meine geprompteten Bilder zu schützen?
– Darf ich generierte Texte und Bilder kommerziell nutzen?
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