Namen sind Schall und Rauch, oder...?

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Designer lieben sie ganz und gar nicht: die Urhebervermerke bei Bildern. „Wo soll ich das denn unterbringen?” stöhnt der Gestalter und lässt sie dann kurzerhand weg. Vielen Verantwortlichen ist dabei nicht bewusst, dass es sich bei der Namensnennung nicht um eine Gefälligkeit handelt, sondern um eine gesetzliche Verpflichtung. Das Urheberrechtsgesetz ist klar und eindeutig.

Eine Abweichung davon muss ausdrücklich vereinbart werden. Bei uns kann deshalb gegen einen geringen Aufschlag von 20 Prozent der Verzicht auf die Kennzeichnung mit „Fotografenname/vor-ort-foto.de” gebucht werden.

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