Künstlersozialabgabe: Was ist das?

Bei jedem Angestellten muss der Arbeitgeber den Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung zahlen. Die Künstlersozialabgabe ist sozusagen der Arbeitgeberanteil auf das Honorar von selbstständigen Künstlern und Publizisten.

Sie wurde schon 1983 eingeführt, um die Alterssicherung dieser Gruppe zu verbessern. Obwohl es diese Abgabe also schon lange gibt, ist vielen Auftraggebern in Unternehmen nicht bewusst, dass zahlreiche Leistungen, die von Selbständigen eingekauft werden, abgabepflichtig sind. Die Liste der Tätigkeiten, die darunter fallen ist lang und reicht von A wie Akrobat über G wie Grafiker und L wie Liedermacher bis Z wie Zauberer und Zeichner. Fotografen tauchen gleich mehrmals auf, unter anderem als Foto-Designer, Pressefotograf und Werbefotograf.

Im Unternehmen müssen alle entsprechenden Honorarzahlungen separat erfasst und am Ende des Jahres an die Künstlersozialkasse gemeldet werden. Hier gibt es immer wieder unliebsame Überraschungen, wenn die Betriebsprüfer der Rentenversicherung kommen. Sie prüfen nämlich seit einigen Jahren auch, ob die Künstlersozialabgabe ordnungsgemäß abgeführt worden ist. Da gibt es dann zuweilen Diskussionen, ob zum Beispiel die Entwicklung einer Website in die Kategorie „Programmierung” (nicht abgabepflichtig) oder „Design” (abgabepflichtig) fällt.

Zahlen muss in jedem Fall das Unternehmen, dass den Künstler oder Publizisten beschäftigt. Bei vor-ort-foto.de sind wir das. Deshalb wird die Künstlersozialabgabe von uns abgeführt und Sie können jeder Betriebsprüfung gelassen entgegen sehen.