Kostenfrei kann teuer werden
04.02.14 14:59
Rechtliche Fallstricke bei Nutzung von Pixelio
Es hört sich so einfach an: „Als registriertes Mitglied kannst Du ... Bilder ... im Rahmen der Nutzungsbedingungen sowie der zugewiesenen Nutzungslizenz ... kostenlos verwenden.” So steht es gleich auf der Startseite des Bildportals pixelio.de. Wer nun nicht weiterliest und die Nutzungsbedingungen genau studiert, für den kann die Nutzung kostenfreier Bilder teuer werden. Dort heißt es nämlich „Der Nutzer hat in für die jeweilige Verwendung üblichen Weise und soweit technisch möglich am Bild selbst oder am Seitenende PIXELIO und den Urheber ... in folgender Form zu nennen: ‚© Fotografenname / PIXELIO'. Bei Nutzung im Internet oder digitalen Medien muss zudem der Hinweis auf PIXELIO in Form eines Links zu www.pixelio.de erfolgen.” Wird der Urheber also nicht genannt, besteht das Risiko einer Abmahnung.
Aber selbst, wer diese Anforderung zu erfüllen meint, muss ab sofort mit dem Risiko einer Abmahnung leben. Das Landgericht Köln hat nämlich entschieden, dass es nicht reicht, den Urhebervermerk in der Bildunterschrift anzubringen. Dann ist der Vermerk nämlich nicht mehr sichtbar, sobald ein Nutzer sich das Bild per Rechtsklick einzeln anzeigen lässt. Das Landgericht vertritt die Auffassung, dass die zur Veröffentlichung eines Bildes auf einer Webseite nun einmal notwendige Hochladen des Bildes unter einer eigenen URL bereits eine eigenständige Veröffentlichung sei. Der Streitwert in dem von zwei Fotografen angestrengten Verfahren wurde auf 6.000 Euro festgesetzt.
Ob das Urteil des Landgerichts Köln vor einer höheren Instanz Bestand haben wird, ist zwar noch die Frage, aber Vorsicht ist bei der Verwendung auf den ersten Blick kostenfreier Bilder auf jeden Fall geraten. Klare Vereinbarungen ohne Hintertüren, wie sie bei vor-ort-foto.de üblich sind, geben da Sicherheit. Neben unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auch individuelle Vereinbarungen möglich, wenn der Einzelfall es erfordert. Abmahnungen gehören auf jeden Fall nicht zu unserem Geschäftsmodell.
Falls Sie selbst einmal Probleme mit Abmahnungen aus dieser Richtung bekommen sollten, sprechen Sie uns an. Wir stellen gerne den Kontakt zu der Rechtsanwaltskanzlei her, die uns regelmäßig berät.